Muldensortiment
MuldenartInhalt
Länge
Breite
Höhe
Gewicht
Normalmulde4m33.50m1.75m0.95mca.580kg
 6m34.50m2.05m1.00mca.920kg
       
Aufsatzmulde7m33.50m1.75m1.60mca.
790kg
 12m34.50m2.05m
1.55m
ca.1400kg
       
Deckelmulde6m33.50m1.75m1.60mca.840kg
       
Flachmulde
6m34.30m 2.05m0.80mca.1010kg
       
Rolltainer24m37.00m
2.50m1.70m
ca.2250kg
 36m37.00m
2.50m2.50m
ca.2900kg

 

Beachten Sie auch unsere Preisliste

 

Bestimmungen

  1. Über die Materialart in den Mulden oder Containern entscheidet der Chauffeur.
  2. Wenn beim Kippen auf der Sortieranlage oder Deponie anderes Material, als auf der Baustelle deklariert, zum Vorschein kommt, werden die Lieferscheine und Rapporte durch unsere Chauffeure entsprechend abgeändert.
  3. Neonröhren, Batterien, Reifen und sonstiger, nicht mit vorgezogener Entsorgungsgebühr belasteter Elektroschrott werden separat in Rechnung gestellt.
  4. Sonderabfälle (Farben, Lösungsmittel, Kadaver usw.) sowie alle Grundwasser gefährdenden Stoffe, dürfen nicht in den Mulden oder Containern deponiert werden. Der Besteller haftet für den Inhalt.
  5. Für Schäden, die wegen unsachgemässer Behandlung der Mulden oder Containern entstehen, haftet der Besteller (z.B. Verbrennen von Materialien in den Mulden oder Containern, oder in deren unmittelbarer Nähe. Umstellen oder Umherschieben der Mulden oder Containern mit Baumaschinen).
  6. Für Schäden infolge ungenügender Tragfähigkeit von Strassen, Trottoirs, Vorplätzen, Wiesen, usw. haftet der Auftraggeber.
  7. Schäden, die durch die Anweisung des Bestellers auf privaten und öffentlichen Grundstücken oder innerhalb der Baustellen verursacht werden, gehen zu Lasten des Bestellers.
  8. Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Mulden und Containern ist Sache des Bestellers. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.
  9. Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Auftraggeber.